Der Privatunterricht muss mindestens sechs Wochen andauern und muss von einer Lehrperson erteilt werden, die an einer öffentlichen Schule im Kanton Thurgau berechtigt ist, zu unterrichten.
Weniger als sechs Wochen ist ein Privatunterricht nicht möglich.
Der Unterricht muss so gestaltet werden, dass ein Übertritt in die öffentliche Schule jederzeit gewährleistet werden kann.
Die Bewilligung erfolgt, wenn die Bildungsziele des Kt. Thurgaus erfüllt werden.
Liegt in der Kompetenz der Schulbehörde/Schulgemeinde. Die Bewilligung muss hier eingeholt werden. Finde hier deine Gemeinde.
Ihr braucht eine Lehrperson die an einer öffentlichen Schule unterrichtet.
Der Unterricht mit Fernschulung durch eine qualifizierte Lehrperson ist gemäss Ziff. 2.2 zulässig.
Das Gesuch richtest Du an die Schulbehörde.
Die Schulbehörde entscheidet über euer Begehren und kann Bedingungen und Auflagen anordnen.
Gegen die Entscheide der Schulbehörde kann gemäss § 65 VG Rekurs eingelegt werden.
Muss ein Gesuch eingereicht werden, welches Du hier findest.
Dieses Gesuch musst Du der Schulaufsicht überreichen.
Beginnt genug früh, das Gesuch kann in der Regel nur per Schuljahresbeginn gestellt und bewilligt werden.
Erst-und Verlängerungsgesuche müssen spätestens vier Monate vor Beginn oder der Verlängerung eingereicht werden.
Die Bewilligung dauert immer nur ein Jahr.
Die Schulaufsicht kann Bedingungen stellen, Auflagen anordnen und bei Nichteinhaltung die Bewilligung entziehen.
Die Leistungen der Schulaufsicht sind gebührenpflichtig. “Gestützt auf § 9 der Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (RB 631.1) werden für die Beurteilung von Gesuchen jeweils Fr. 500 erhoben.”
Gegen die Entscheide der Schulaufsicht kann Rekurs eingelegt werden (§ 65 VG).
Dem Gesuch musst Du einen Wochenplan und Semesterplan mit Kompetenzzielen beilegen.
Für diese Planung kannst Du die Planungsvorlage von raisingSALA benutzen.
Ebenso müssen die Lehrmittel aufgeführt werden und die zuständige Lehrperson muss ihr Lehrdiplom beilegen.
Zwingend müssen alle Erziehungsberechtigte handschriftlich unterschreiben.
bei bis zwei Homeschooler:innen: die Hälfte
bei mehr als zwei Homeschooler:innen: zwei Drittel der folgenden Stundentafel-Angabe (hier)
Ihr müsst in eurem Gesuch eine Wochenplanung vorlegen, in der die Lektionen der einzelnen Fachbereiche aufgelistet sind mit der entsprechenden unterrichtenden Person.
Ebenso müssen Jahres und Semesterziele aufgelistet werden. Vierteljährlich muss be ider Schulaufsicht für die einzelnen Fachbereite eine Quartalsplanung mit Zielen und Inhalten unaufgefordert eingereicht werden.
Es muss jährlich in Kooperation mit euch und der Lehrperson ein Bericht zuhanden der Schulaufsicht erstellt werden.
Dieser Bericht soll aufzeigen, inwieweit dein oder euer Kind die Kompetenzen des Lehrplanes 21 der Volksschule Thurgau, bzw. eure Lernziele erreicht hat.
raisingSALA hilft dir hier dabei.
Mit dem Tool kannst Du einfach planen und deine Planung exportieren. Ebenso kannst Du ausweisen, was dein Kind bereits kann und zeigen, woran ihr gerade seid.
Dein Kind muss von einer Lehrperson unterrichtet werden, die über ein adäquates, zur Schulstufe deines Kindes, Diplom verfügt, welches über eine Anerkennung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verfügt.
Ebenso darf die Lehrperson das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Das Verhältnis der Erziehungsberechtigten und der Lehrperson muss vertraglich geregelt werden (Auftrag oder Arbeitsvertrag).
Es wird dringend empfohlen, über die künftige Lehrperson ein Strafregisterauszug, sowie Referenzauszüge einzuholen (aktueller Privatauszug oder Sonderprivatauszug). Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft darüber, ob es der Kandidatin oder dem Kandidaten erlaubt ist, eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder mit besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben.
Es kann vorübergehend eine stufenfremde Lehrperson mit einem anerkannten Lehrdiplom die beiden anerkannten Fremdsprachen unterrichten, längerfristig muss aber die Stufe abgeglichen werden.
Maximal Kinder aus zwei Haushalten oder Einzelunterricht
In den Räumlichkeiten des Haushalts oder der entsprechenden Haushalte. Ausnahmen sind Exkursionen.
Es müssen die obligatorischen Tests durchgeführt werden.
Es müssen die obligatorischen Lehrmittel verwendet werden.
Fördermassnahmen müssen von euch sichergestellt werden.
Therapien in Logopädie und Psychomotorik müssen von einer sonderpädagogischen Fachperson mit einem von der EDK anerkannten Abschluss durchgeführte werden und werden vom Kanton finanziert.
Der Therapiebedarf und der Umfang einer Therapie wird durch das AV festgelegt.
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Im Gesuch muss ersichtlich sein, wie ihr die soziale Integration sicherstellt.
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