Privatunterricht länger als zwölf Wochen (Homeschooling):
Muss ein Gesuch eingereicht werden, welches Du hier findest.
Dieses Gesuch musst Du der Schulaufsicht überreichen.
Beginnt genug früh, das Gesuch kann in der Regel nur per Schuljahresbeginn gestellt und bewilligt werden.
Erst-und Verlängerungsgesuche müssen spätestens vier Monate vor Beginn oder der Verlängerung eingereicht werden.
Die Bewilligung dauert immer nur ein Jahr.
Die Schulaufsicht kann Bedingungen stellen, Auflagen anordnen und bei Nichteinhaltung die Bewilligung entziehen.
Die Leistungen der Schulaufsicht sind gebührenpflichtig. „Gestützt auf § 9 der Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden (RB 631.1) werden für die Beurteilung von Gesuchen jeweils Fr. 500 erhoben.“
Gegen die Entscheide der Schulaufsicht kann Rekurs eingelegt werden (§ 65 VG).