Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder/Jugendliche zu Hause unterrichten möchten, brauchen eine Bewilligung für Privatunterricht. Die Bewilligung beinhaltet folgendes (Artikel 2 oder Artikel 2a VSG Volksschulgesetz):
- Begleitung einer harmonische Entwicklung der Fähigkeiten eines jungen Menschen.
- Förderung physische, psychische und soziales Wohlbefinden, Schutz der seelisch-geistigen und körperlichen Integrität. Aufrechterhaltung eines Klimas von Achtung und Vertrauen.
- Erweckung des Willens zur Toleranz und verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt, sowie Verständnis für andere Sprachen und Kulturen